Update: Ja, hier gibt es eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung, was man tun muss, wenn das eigene Auto abgeschleppt wurde. Eigentlich hatte ich nach meiner persönlichen Erfahrung nur das Bedürfnis, mir über meine eigene Falschparker-Doofheit Luft zu machen und meine regelmäßigen Leser vor einem ähnlichen Problem zu bewahren. Witzigerweise rankt dieser Erfahrungsbericht unter dem Stichwort „Auto abgeschleppt – was tun?“ bei Google aber inzwischen richtig gut. Wenn auch gerade dein Auto abgeschleppt wurde und du im Internet verzweifelt nach Hilfe suchst, bist du hier also richtig. Deshalb stelle ich den alten Artikel jetzt so um, dass die praktische Hilfe ganz oben steht. Ich würde mich freuen, wenn du – wenn der Stress vorbei ist – trotzdem noch mal ins family4travel-Blog zurückkommst, dir unsere Reiseberichte und mein Buch mal ansiehst und dich vielleicht mit einem Kommentar bedankst.

Geparktes Auto weg – was tun?

Ja, was macht man, wenn man losfahren will, aber das Auto ist weg? Die richtige Antwort: Polizei anrufen. Und zwar nicht die 110, die ist nur für Notfälle. Google findet die richtige Telefonnummer, wenn man nach Stadt oder Stadtteil und „Polizeikommissariat“ sucht (zum Beispiel „Polizeikommissariat Hannover Südstadt“). Wenn du nicht weißt, in welchem Stadtteil du dich befindest, musst du im Zweifelsfall halt einen Passanten fragen.

Doof in dieser Hinsicht: Meist trifft das Abschleppen Ortsfremde, weil Einheimische schnell von der Polizei lokalisiert und das Unheil abgewandt werden kann. Theoretisch können zwar auch Fahrzeughalter von anderswo ermittelt werden, aber nicht auf dem kurzen Dienstweg, und deshalb wird bei fremden Kennzeichen erst das Auto abgeschleppt und später gefragt. So hat es mir jedenfalls der Mann vom Abschleppdienst nachher gesagt.

Für das Gespräch mit der Polizei sollte man sein Kennzeichen und am besten auch den Straßennamen parat haben, wo das Auto stand. Dass die Beamten keine Entschuldigungslitanei hören wollen, sollte klar sein. Genauso klar ist denen, dass du dich tierisch ärgerst. Es folgt also eine Abfrage in der Warteschleife, ob und wohin dein Auto abgeschleppt wurde. Falls es nicht abgeschleppt, sondern gestohlen wurde, erfährst du das jetzt. In dieser Beziehung ist Abschleppen immer noch die bessere Erklärung…

Wenn du klug bist, fragst du in diesem Gespräch mit der Polizei gleich nach den ortsüblichen Abschlepppreisen. Dann hast du den ersten Schock hinter dir und musst dich nicht auf die Ehrlichkeit des Abschleppdienstes verlassen.

Der Polizist nennt dir dann Namen und Adresse des Unternehmens, in dessen Obhut sich dein Auto befindet. Bevor du dort anrufst, schaust du dir auf der Karte an, wo das ist, und überlegst dir, wie lange du dahin brauchen wirst und wie du hin kommst (vergiss nicht: Du hast kein Auto!). An einem Werktag zu normalen Geschäftszeiten kannst du auch einfach drauf los. Am Wochenende oder abends vereinbarst du telefonisch einen Abholtermin.

Um dein Auto wiederzukriegen, brauchst du den Fahrzeugschein, deinen Personalausweis und viel Geld (EC-Kartenzahlung lief zumindest bei mir problemlos). Wenn der Fahrzeugschein im Auto liegt, ist das nicht schlimm (in der Abschlepp-Variante, in der Gestohlen-Variante schon).

Was kostet Abschleppen?

Wie viel man fürs Abgeschlepptwerden bezahlen muss, variiert von Stadt zu Stadt. In Hamburg sind anscheinend 300 Euro normal, in Koblenz geht es für unter 100 (hab ich aber nicht ausprobiert, sondern nur von einer der furchtbar schlechten Internetseiten mit maschinell erstelltem Content abgeschrieben). In Hannover gilt 170 Euro als ortsüblicher Preis.

Dass ich 281,31 Euro bezahlen musste, liegt daran, dass ich an einem Samstag falsch geparkt und das Auto an einem Sonntag ausgelöst habe. Wochenend-Zuschlag.

Bei Preisen über 200 Euro sollte man aber erst einmal stutzig werden und das nicht einfach hinnehmen. Es gibt Gerichtsurteile, dass Abschleppunternehmen nicht mehr als ortsübliche Preise verlangen dürfen.

Nur: Man braucht ja das Auto, und man kriegt es nur wieder gegen Bezahlung. Außerdem kostet jeder Tag, den der Wagen auf dem Gelände des Unternehmens parkt, eine Stellgebühr (so wäre es in meinem Fall aufs selbe rausgekommen, ob ich nun den Sonntagsaufschlag zahle, oder erst am Montag abhole und den zusätzlichen Tag berappen muss).

Wenn man sich nicht sicher ist, ob der Preis der Angelegenheit wirklich angemessen ist, schreibt man auf die Rechnung: „Zahlung unter Vorbehalt“. Einfach deutlich irgendwo auf die freie Fläche, nochmal zusätzlich unterschreiben. Dann ist es einfacher, Wucherpreise anzufechten und im Zweifelsfall einen Teil des Geldes wiederzubekommen. Die Mitarbeiter des Abschleppdienstes kennen das und machen keine Szene (zumindest wenn sie wissen, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht, nehme ich an). Mein Auslösevorgang zumindest war zwischenmenschlich sehr nett, obwohl mein Herz ob der vermeidbaren Summe schlimm geblutet hat.

Bußgeld: Was kommt dann noch nach?

Dann darf man sein Auto wieder in Empfang nehmen, wegfahren und so tun, als sei nie etwas passiert. Bei mir persönlich hat der Vorgang von der Entdeckung bis zum Motorstarten gerade mal eine gute Stunde gedauert.

Irgendwann kommt noch der Bußgeldbescheid per Post. Das werden noch einmal 35 Euro.

Ein kurzer Augenblick der Blödheit kostet mich also mehr als 300 Euro. Leicht hätten es mehr sein können, wenn ich dadurch Anschlusstermine versäumt hätte. Oder allein schon, wenn mich nicht meine Freundin Anna, sondern Bus und Bahn oder gar ein Taxi quer durch die Stadt zum Abschleppservice kutschiert hätten.

Update: Fast auf den Tag genau ein halbes Jahr (!) nach dem Falschparken und Abgeschlepptwerden habe ich Post von der Polizeidirektion Hannover erhalten mit der Ansage, dass weitere Kosten auf mich zukommen. Nach der allgemeinen Gebührenordnung etc. pp. werden mir die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt. Wie hoch diese Kosten sind, steht nicht dabei – aber um mir den Tag zu versauen, hat es schon mal gereicht. :(

Nächstes Update: Knapp vier Wochen später ist der Gebührenbescheid nun da: noch mal 80,50 Euro „Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Polizei“. Aus dem Schreiben geht hervor, dass in Niedersachsen eine Kostenerhebungspflicht bestehe und Ermessensentscheidungen nicht möglich seien. Einerseits finde ich es sinnig, dass der Verursacher die Personalkosten tragen muss, nicht der Steuerzahler. Andererseits finde ich es ein Unding, dass ich schon wieder/immer noch für eine Sache bluten muss, über die ich schon so viele Tränen vergossen habe. 

Einmal Abgeschlepptwerden in Hannover kostet an einem Samstag also insgesamt 396,81 Euro. :(

Auto abgeschleppt, was tun

Und so war das, als mein Auto abgeschleppt wurde…

Jetzt kommt das, was früher ganz oben stand, bevor ich den Artikel umgestaltet habe. ;)

Dieser Erfahrungsbericht interessiert dich nicht, weil du nie so doof wärst, auf einem Behindertenparkplatz zu parken? Weil sowieso niemals dein Auto abgeschleppt wird? – Hätte ich bis Sonntagmorgen auch gesagt. Aber wenn es dann doch mal passiert, stehst du geschockt am Straßenrand, fragst dich: „Und wie krieg ich mein Auto wieder?!“ Dann googelst du und musst unglaublich schlecht geschriebene Texte lesen, um zu erfahren, was du konkret tun musst – bereite dich lieber mit diesem hier auf den Fall der Fälle vor, bedauere mich anschließend für meine himmelschreiende Blödheit, und mach den Fehler gar nicht erst.

Was ich am Sonntag erlebt habe, ist vermutlich ein gängiger Alptraum unter Autofahrern: Abends das Auto in einer glücklich ergatterten Parklücke in einem Wohngebiet abgestellt – und am nächsten Morgen stehe ich da und denke: „Oh Gott, mein Auto ist weg! Es stand doch genau hier! Genau hier vor diesem Schild habe ich mich doch ewig reingeärmelt! Vor diesem – verdammt, vor diesem Behindertenparkplatz-Schild, warum zur Hölle hab ich das bitte nicht gesehen?!“

Wie Menschen so dumm sein können, auf Behindertenparkplätzen zu parken

Den nächsten Satz würde ich gerne mit „zu meiner Verteidigung lässt sich sagen“ beginnen. Aber es gibt keine Ausrede dafür, nicht vernünftig auf Schilder zu gucken. Dafür hat man einen Führerschein gekriegt, dass man (vermeintlich) gelernt hat, Verkehrsschilder zu deuten.

Als ich vergeblich versuchte, mich in eine sehr enge Parklücke zu quetschen, war da ein Passant, ein älterer Mann, der mir mit Gesten zu verstehen gab, dass doch da vorne auch noch ein Parkplatz frei sei. Ich schaute in die Richtung seiner Handzeichen, bemerkte die andere Parklücke vielleicht 30 Meter die Straße runter. Ich sah auch das Schild dahinter, so ein blau-rotes Parkverbotsschild, aber mit dem Pfeil vom Straßenrand weg zeigend. Kurz überlegte ich, weil ich die Sache mit den Pfeilen immer durcheinander bringe. Aber dann war ich mir sicher: Pfeil nach links heißt: Hinter diesem Schild ist Parken verboten. Die Parklücke war davor. Also nichts wie hin! Bei dem Passanten bedankte ich mich mit einem Winken. Er ging weiter, ich parkte ein, glücklich und zufrieden.

Einen weiteren Blick auf das Schild warf ich aus der Nähe fatalerweise nicht. Sonst wäre mir der Zusatz auf einem kleinen weißen Schild darunter aufgefallen, dass es sich bei dieser Lücke um einen privat beantragten Behindertenparkplatz eines Anwohners handelte. Stattdessen guckte ich noch mal ums Auto rum und nahm zufrieden zur Kenntnis, dass die Parkplätze hier sogar mit weißen Linien eingezeichnet waren. Mit gutem Gewissen trat ich meinen familienfreien Mädelsabend an.

privater Behindertenparkplatz Hannover

Das ist das Schild, das ich übersehen habe. (Das Foto hat meine Freundin Anna gemacht. Oben das Beitragsfoto ist nur beispielhaft und stammt vom Supermarkt bei uns um die Ecke).

Während Anna und ich nun eine Flasche Weißwein öffneten, muss ein wahrlich schon genug gebeutelter Mensch nach Hause gekommen und seinen ordnungsgemäß beantragten Parkplatz schon wieder widerrechtlich besetzt vorgefunden haben.

Ich weiß nicht, ob es sich um einen Rollstuhlfahrer handelt. Ich weiß nur, dass solche Parkausweise für Behinderte echt schwer zu bekommen sind. Mein Papa kann zum Beispiel keine längeren Strecken mehr gehen und besitzt aufgrund seiner Krankheit auch einen Behindertenausweis, aber für eine Parkberechtigung auf Behindertenparkplätzen reicht das noch lange nicht. Ich will damit sagen: Der Inhaber oder die Inhaberin hat zwar die Möglichkeit (und mit Sicherheit viel Erfahrung darin), den Abschleppservice zu rufen, und ist völlig im Recht. Scherereien hat er oder sie aber trotzdem zur Genüge, und nichts davon, dass ich mich über den (für meine Verhältnisse) horrenden Betrag ärgere, den mich mein dummer Fehler kostet. Ich zahle Geld, er oder sie aber Nerven und Zeit, ohne etwas falsch gemacht zu haben, und das immer wieder aufs Neue. Auch wenn ich mich in diesem Moment wahnsinnig ärgere, ist mir schon wenige Augenblicke nach der Schocksekunde auf dem Bürgersteig klar: Tauschen möchte ich nicht!

Buße tun – oder: Wie krieg ich das Geld wieder rein?

Ja, soweit mein praktischer Erfahrungsbericht zum Thema: „Wie kann man nur so doof sein, auf einem Behindertenparkplatz zu parken?“

Für mich persönlich möchte ich es aber nicht dabei belassen. 316 Euro sind eine stolze Summe für mich. Das tut schon angemessen weh (viel angemessener jedenfalls als die 35 Euro Bußgeld, die die Einheimischen zahlen müssen, welche die Polizei vorm Abschleppen ermitteln kann – hier ist übrigens der aktuelle Bußgeldkatalog fürs Falschparken).

Wir könnten die Summe jetzt aus dem Sparstrumpf „für unvorhergesehene Auto-, Haus- und Tierarzt-Kosten“ nehmen und in unserer familieninternen Finanzbuchhaltung bei den Werkstattrechnungen verstecken. Aber irgendwo wieder einsparen müssen wir es doch.

Nicht verreisen

Nicht zu verreisen wäre in einem Haushalt, in dem das meiste frei verfügbare Geld fürs Reisen drauf geht, die naheliegendste Lösung. Entsprechend war mein erster Gedanke: „Dann wird’s wohl nichts mit dem Winterurlaub.“ Den haben wir überhaupt noch nicht geplant, und es ist eh fraglich, ob wir in der Woche zwischen Weihnachten und Silvester wegfahren, und wohin. Vermutlich nicht, nachdem wir dieses Jahr schon über Ostern Backpacking in der Schweiz, im Sommer unseren Roadtrip durch Schottland und zwischendurch Kurztrips an die Ostsee, in den Harz und nach Potsdam und Berlin gemacht haben (um nur die Reisen aufzuzählen, die wir vollständig selbst bezahlt haben, obwohl [unsere] Reiseblogger-Kooperationen auch immer mit einigen Kosten verbunden sind, selbst wenn die Unterkunft übernommen wird).

Es würde also darauf hinauslaufen, eine Reise zu erfinden und diese dann doch nicht zu machen. Super.

Außerdem ist es doof, wenn meine ganze Familie darunter leiden soll, dass ich zu blöd bin, auf ein Schild zu gucken.

Bußgeld abarbeiten

Mein nächster Gedanke war, die Summe abzuarbeiten. Am einfachsten ginge das, indem ich für das Blog die nächsten Angebote für Sponsored Posts, also Werbung, annehme. Dann würdest du hier demnächst Lobeshymnen auf so thematisch passende Dinge wie Kinderarmbänder mit Namensschriftzug und Weizengrassaft für Smoothies lesen (zwei reale Werbeanfragen aus meinem E-Mail-Postfach).

Aber selbst, wenn ich mir damit nicht alle Leser vergraulen würde: Die allermeisten potenziellen Werbepartner wollen ja maximal 100 Euro zahlen dafür, dass ich über ihre teils abstrusen Produkte schreibe und auch noch (verbotenerweise) einen kraftvollen dofollow-Link auf ihre Seite setze. Alle Anfragen, die sowohl vom Produkt her als auch von den Rahmenbedingungen (Kennzeichnung, Verlinkung) und von der Bezahlung her für mich moralisch okay sind, nehme ich ja schon an. Und das waren bis jetzt – eine. Meine Seele (und meine Leser) verkaufen um einen Fehltritt zu sühnen, wäre schon ziemlich schräg.

Luxus verkneifen

„Geld haben fängt damit an, es nicht auszugeben“, hat mein Papa immer gesagt. Es ist erstaunlich, welche Summen sich anhäufen, wenn man Ausgaben nur noch für wirklich nötige Dinge tätigt.

Leider – nur in diesem Zusammenhang „leider“ – praktizieren wir diese Taktik seit eineinhalb Jahrzehnten. Sie ist der Grund, warum wir uns unsere 11-monatige Reiseauszeit leisten konnten.

Als Maßnahme, wenigstens ein bisschen was zu sparen, habe ich beschlossen, mir die schnelltrocknende Funktions-Wanderhose, die ich mir dringend für die nächste Runde Schottland-Recherche zulegen wollte, nicht zu kaufen. Das sind also schon zumindest mal 50 Euro. Und jedes Mal, wenn ich wieder in klatschnassen Jeans in der Heide stehe, werde ich mir bewusst sein, wie doof es ist, auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Die restlichen 266 Euro werde ich durch das Einsparen des einzigen Luxus bewerkstelligen, den ich mir immer mal wieder gönne: Kaffeetrinken. Für meinen Cappuccino ist durch mein E-Book-Gelübde ja auf Jahre hinaus gesorgt (jeder, der mein E-Book zum Thema Langzeitreisen mit schulpflichtigen Kindern bestellt, schenkt mir damit einen Cappuccino, den ich auf sein Wohl und seine Reiseplanung trinke, und das dokumentiere ich auch bei Instagram).

Aber der Kuchen! Ich liebe Schokoladenkuchen, und unterwegs (oder zu Hause in Bückeburg) mit Martin und den Jungs Kaffeetrinken zu gehen, ist für mich das Höchste der Gefühle. Aber ab jetzt gibt’s für mich eben nur noch Cappuccino. Bei 266 Euro Restbetrag und einem durchschnittlichen Kuchenpreis von 3 Euro macht das – großer Gott, 89 Mal. Da wir ungefähr einmal im Monat Kaffeetrinken gehen, in den Ferien öfter, bedeutet das, dass ich etwa viereinhalb Jahre auswärts keinen Kuchen mehr essen werde.

Oh Mann. Gut, dass du mein Gesicht jetzt nicht sehen kannst.

Aber weißt du was? Ich bin so froh, dass es nur ein Schild war, das ich übersehen habe, das mich jetzt Geld kostet. Und kein Fahrradfahrer oder ein Kind.

Und wenn ich das nächste Mal bei Anna bin, stecke ich dem ordnungsgemäß dort parkenden Auto ein Entschuldigungsschreiben unter den Scheibenwischer. Wenigstens. Und frage, ob ich vielleicht einen selbstgebackenen Schokoladenkuchen als kleine Wiedergutmachung vorbeibringen darf.

 

Letztes Update [März 2018]: Inzwischen habe ich die „Schulden“ am Familien-Budget mit einem Lektorats-Auftrag gefühlt wieder reingearbeitet. Bis dahin habe ich mein Kuchen-Zölibat ein halbes Jahr durchgezogen (es hat aber wenig gebracht, da normalerweise ich die treibende Kraft hinter meinen geliebten Café-Besuchen bin und wir in dieser Zeit einfach kaum Kaffeetrinken waren, weil meine Familie keine Lust hatte, sich währenddessen mit einer Mutter zu belasten, die einen leidenden Flunsch zieht – und diese ganze Aufrechnrerei im Grunde natürlich müßig ist und nicht wirklich funktioniert).

Mein Versuch der Kontaktaufnahme mit dem rechmäßigen Parkplatz-Besitzer ist übrigens gescheitert. Beim nächsten Besuch bei meiner Freundin habe ich dem dort parkenden Bulli einen Brief unter den Scheibenwischer gesteckt mit der Bitte, mich als Geste persönlich (und mit Kuchen) entschuldigen zu dürfen, inklusive Kontaktmöglichkeiten. Am nächsten Morgen war der Umschlag weg, aber da ich nie etwas aus der Richtung gehört habe, weiß ich nicht, ob er bei den Richtigen angekommen ist.   

Sieben Monate nach dem verhängnisvollen Falschparken kann ich angesichts des vermeidbaren Betrags immer noch in Tränen ausbrechen (zumal er sich ja schon wieder gesteigert hat). „Jetzt verzeih dir doch endlich mal!“ hat mir jemand auf Twitter geschrieben. Aber ich finde, das hatte schon sehr was von unverzeihlicher Blödheit.